Probezeit: Fahrerlaubnis auf Bewährung
Wer einmal aufgrund eines A Verstoßes Punkte in Flensburg eingetragen bekommt, oder
zwei Mal nach Variante B verknackt wird, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
teilnehmen.
Der erste Führerschein wird für zwei Jahre »auf Probe« erteilt. Durch
falsches Verhalten im Straßenverkehr kann sich die Probezeit aber
auch auf 4 Jahre verlängern. Statistisch gesehen kommen aber mehr
als 80% aller Fahranfänger ohne größere Probleme durch diese
wichtige Phase.
Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, AM und T). Das bedeutet, dass der
Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrsverstößen an einem Nachschulungskurs bzw.
Aufbauseminar teilgenommen werden muss.
Nachschulungskurs und Aufbauseminar sind eigentlich dasselbe, aber der Begriff »Nachschulung« wird im Gesetz nicht
mehr benutzt. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit
eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2
Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit ist dann die Fahrerlaubnis weg. Man wird
dann mindestens für 3 Monate zum Fußgänger.
Wie lange dauert die Probezeit?
Solange man unauffällig und korrekt fährt: 2 Jahre, gerechnet vom Tag der Aushändigung des Führerscheins an. Für
Fahrer, die in den ersten zwei Jahren einen schweren Verkehrsverstoß begangen haben und deshalb zu einem
Aufbauseminar verdonnert worden sind, verdoppelt sich die Probezeit auf vier Jahre. Die Dauer der Probezeit bestimmt
man also durch seine Fahrweise mehr oder weniger selbst.
Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Bei einem Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit mit Bußgeld ab 80 Euro. Dafür gibt es
mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man zum Aufbauseminar. Das sind zum Beispiel
Verstöße wie Geschwindigkeitsmissachtungen (»geblitzt« mit 21 km/h oder mehr über dem Limit; bei weniger als 21 km/h
Überschreitung hat das Überschreiten des Tempolimits allein weder Auswirkungen auf die Probezeit noch auf die
Nachschulung), Überfahren roter Ampeln, falsches Überholen, Vorfahrtverletzungen und erhebliche technische Mängel am
Fahrzeug. Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen
abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines
Aufbauseminars - man ist verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.
Das gilt auch, wenn einem der Wagen gar nicht selbst gehört.
Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN
Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog
B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die
Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.
Falsches Parken und andere Verstöße bis 35 Euro fallen dagegen unter die Kategorie Verwarnung. Dabei erwischt zu
werden ist zwar ärgerlich, aber im Vergleich mit einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat eher zum
Durchatmen geeignet. Sie wirken sich auch nicht auf die Probezeit aus und es gibt keine Flensburger Punkte. Cash and
Go.
Wird der Führerschein entzogen?
Normalerweise nicht. Es sei denn, das Delikt beinhaltet selbst schon ein Fahrverbot (z.B. Geschwindigkeitüberschreitung
um mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften). Dafür muss man aber unbedingt eine Frist beachten: Die
Anordnung eines Aufbauseminars ist immer mit einem bestimmten Termin verbunden. Bis dann sollte man der
Straßenverkehrsbehörde tunlichst die Bescheinigung über die Teilnahme an der Nachschulung vorlegen. Wer das nicht
kann, muss den Führerschein tatsächlich abgeben. Und zwar so lange, bis er die Bescheinigung vorlegt. Schwierig, wenn
man gerade nicht genug Geld zur Verfügung hat, um am Seminar teilzunehmen (ca. 260 Euro). Tipp: Manche Fahrschulen
lassen in solchen Fällen mit sich handeln (Anzahlung, Rest später), insbesondere bei ehemaligen Fahrschülern. Für die
Wahrung der Frist ist es außerdem sehr wichtig, sich rechtzeitig um einen Seminarplatz zu kümmern, möglichst sofort
nachdem man das Schreiben vom Amt erhalten hat. Das kann gar nicht deutlich genug gesagt werden, denn
Aufbauseminare finden im Heimatort nicht unbedingt jede Woche statt.
Bringt »Verzögerungstaktik« etwas?
Nein. Es kommt nämlich bei der Anordnung einer Nachschulung nicht darauf an, wann der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist, sondern dass man den Verstoß innerhalb der Probezeit begangen hat. Man kann die Nachschulung also nur
verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich(!) Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt
oder das Verfahren gewonnen hat.
B-Verstöße