HOME HOME FAHRERLAUBNIS  /  PREISE  FAHRERLAUBNIS  /  PREISE ÜBER UNS ÜBER UNS TERMINE TERMINE SERVICE SERVICE IMPRESSUM / AGB`s / DSGVO IMPRESSUM / AGB`s / DSGVO
Fahrerlaubnis mit 17 Jahre (BF17)
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)  Wie kommt man an die Fahrerlaubnis mit 17? Seit März 2006 können Jugendliche in Sachsen bereits mit 17 die Führerscheinprüfung ablegen.   Das heißt aber nicht, dass ihr auch schon ein Jahr früher als bisher ganz alleine Vollgas geben könnt. Das Ganze läuft folgendermaßen ab: Ihr könnt mit 16 die ersten Fahrstunden nehmen. Sobald ihr 17 seid, macht ihr die Fahrprüfung. Habt ihr bestanden, bekommt ihr eine sogenannte Prüfbescheinigung, die es euch erlaubt, in Begleitung eines bestimmten, in der Bescheinigung namentlich genannten Erwachsenen Auto zu fahren, bzw auch allein “Moped” (Klasse AM).
Die Begleitperson muss folgende Bedingungen erfüllen: Die Namen der Begleitpersonen (maximal drei) müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Trotz Begleitperson ist man für alle Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften natürlich allein verantwortlich. Wenn ihr also z.B. jemandem die Vorfahrt nehmt, könnt ihr euch nicht damit rausreden, dass euer Begleiter euch hätte warnen müssen. Wer mit einer nicht eingetragenen Begleitperson oder alleine fährt, verliert die Fahrerlaubnis. Fährt man unfallfrei bis man 18 ist, bekommt man ohne zusätzliche Prüfung den richtigen Führerschein und darf endlich alleine losdüsen.
Voraussetzung für den Begleiter • mindestens 30 Jahre alt   • seit mindestens fünf Jahren den Führerscheinschein Klasse B (alte Klasse 3)   • nicht mehr als einen Punkt (wie ist mein Punktestand in Flensburg?) Hier Antrag auf Punkteauskunft - gebührenfrei   • maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut   Kleiner Tipp: Der Halter des PKWs, mit dem ihr unterwegs seid, sollte bei seiner Versicherung nachfragen, ob der Versicherungsschutz des Autos auch bei einem 17-jährigen Fahrer gültig ist!
2024 © fahrschule-unger.de