Neuerungen StVO & StVZO
Die Neuerungen für 2023 im Überblick:
Elektroauto-Kauf: Geringerer Umweltbonus
Ab 1. Januar 2023 soll sich die Förderung nur noch auf Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven
Klimaschutzeffekt haben. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen dann keinen Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil zur
Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis
bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6000 nur noch 4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt
5000 nur noch 3000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine
Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten werden nicht mehr gefördert. Ab dem 1.
September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.
Erhöhung der CO2-Abgabe auf Sprit wird verschoben
Die im Rahmen der CO2-Abgabe ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Benzin und Dieselkraftstoff ab 1. Januar 2023 wird
um ein Jahr verschoben. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt daher im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro. Ab
Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten, was umgerechnet zu einem Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel
von rund 1,5 Cent führt. Sprit wird wegen der Energiekrise voraussichtlich auch 2023 teuer bleiben.
Führerschein-Umtausch: Wer 2023 dran ist
2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran. Wer bereits einen EU-
Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen.
THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen.
Das gilt auch 2023. Die Halter und Halterinnen von Elektrofahrzeugen können sozusagen eingespartes Treibhausgas
"verkaufen".
Legalisierung von Cannabis: Neue Vorschriften
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben und zu besitzen. Einen festen Termin
gibt es dafür noch nicht. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss bleibt allerdings verboten. Offen ist noch, ob
der derzeit geltende Grenzwert von 1,0 ng THC pro Milliliter Blutserum angepasst wird..
Zwei Masken im Verbandskasten
Neue Verbandskästen müssen jetzt zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Der formale Schritt, die Anpassung der
Straßenverkehrszulassungsordnung steht noch aus. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen
nach der neuen Norm aber bereits verwendet werden. Auch alte Verbandskästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar
2014) dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht
notwendig.
Bahnausfälle: Wann es keine Entschädigung mehr gibt
Die Bahn muss künftig keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn sie die dafür verantwortlichen
Umstände nicht hätten vermeiden können. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen und schwere Naturkatastrophen. Streiks
des Eisenbahnpersonals fallen nicht unter diese Ausnahme. Die Neuregelung tritt am 7.6.2023 in Kraft.
Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h
Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. Auch
Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig. Allerdings ist das noch Zukunftsmusik: Auch, wenn die
Änderung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Hersteller Fahrzeuge mit solchen
Automatisierungsfunktionen anbieten. Bislang gibt es nur ein einziges genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-
Klasse – aktuell noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro-7-Abgasnorm
Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission eine Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der
neuen "Euro 6e" sollen ab 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-
Messungen (RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt werden: für Stickoxide NOₓ von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die
Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34.
Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden.
Die Gesetzesänderung liegt im Moment noch nicht final vor. Für Autokäuferinnen und Autokäufer hat diese Änderung aber
zunächst keine Folgen.
Autotests: Verschärfte Kriterien bei Sicherheit
Die Crashtest-Organisation Euro NCAP testet und bewertet die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge. 2023 werden
die Bewertungen verschärft. Durch noch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender
Assistenzsysteme wird es schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu bekommen.
Schweiz: Digitale Vignette und Bußgeld-Vollstreckung
Die Einführung der E-Vignette ist im Verlauf des Jahres 2023 geplant. Sie wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen,
sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken.
Ebenfalls ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. Ein Abkommen ist auf dem
Weg, einen festen Termin gibt es aber noch nicht.
Quelle: ADAC