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Neuerungen StVO & StVZO
Die Neuerungen für 2024 im Überblick: Kauf eines E-Autos: Es gibt kein Geld mehr Wer im neuen Jahr ein E-Auto zulässt, bekommt keine Förderung vom Staat mehr. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet. Bei den Fördersätzen handelte es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie.  Höhere Spritpreise durch CO2-Steuer Durch die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe wird Tanken und Heizen schrittweise teurer. Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie beträgt nach dem Haushaltskompromiss der Bundesregierung statt bisher 30 Euro dann 45 Euro pro Tonne. Das bedeutet, dass sich Benzin und Diesel an der Tankstelle dadurch um mehr als 4 Cent pro Liter verteuern dürften. Die bereits 2022 erhöhte Entfernungspauschale bleibt: Pendler bekommen 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Winterreifen: Alpine-Symbol wird Pflicht Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen als Winterreifen anerkannt, die das "Alpine-Symbol" tragen. Es besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine "M+S"-Kennzeichnung tragen. Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit beim Fahren. Eine Reihe davon wird ab 7. Juli 2024 Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits- Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock). Handyblitzer in ganz Deutschland? Um das Handyverbot besser zu kontrollieren, gab es in Rheinland-Pfalz 2022 ein Pilotprojekt. Das so genannte Monocam- System dokumentierte, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin ein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält. Das Bundesland plant nun eine Gesetzesänderung, um die Überwachung auf eine bisher fehlende Rechtsgrundlage zu stellen. Wurden die Handy-Blitzer bisher nur im Raum Mainz und Trier getestet, könnten sie dann künftig flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Es besteht damit auch die Möglichkeit, dass die Handy-Überwachung in absehbarer Zeit bundesweit stattfindet. In den Niederlanden ist der neuartige Blitzer bereits regulär in Betrieb. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss in Deutschland ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg. Abgasnorm Euro 6e für Pkw Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Norm hat die EU-Kommission eine weitere Fortschreibung der Abgasnorm Euro 6 veranlasst: Euro 6e. Sie wird für alle Erstzulassungen ab dem 1. September 2024 verpflichtend und sieht eine nochmalige Anpassung der Messunsicherheit für RDE-Messungen vor. Autos mit dieser Abgasnorm können dann bis zum 31. Dezember 2025 neu zugelassen werden. Pkw, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA". Autos mit der bisherigen Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM können noch bis zum 31. August 2024 neu zugelassen werden. Euro 5+: Neue Abgasnorm für Motorräder Für Motorräder wird die Zulassungsvorschrift leicht verschärft: Aus Euro 5 wird Euro 5+. Es geht vorrangig um Detailänderungen an der bestehenden Vorschrift Euro 5. So muss etwa die Haltbarkeit der Abgasreinigung auf der Straße nachgewiesen werden. Die neue "Euro 5+" gilt ab 1. Januar 2024 für neu typgenehmigte Modelle. Für die Erstzulassung neuer Motorräder wird diese ab 1. Januar 2025 verbindlich. Euro 5-Motorräder sind somit nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erstzulassungsfähig. Für eine begrenzte Anzahl an Lagerfahrzeugen können die Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen, mit der eine Zulassung dann noch bis zum 31. Dezember 2026 zulässig ist. Bußgelder aus der Schweiz werden vollstreckt Voraussichtlich Anfang 2024, ein genauer Termin steht noch nicht fest, wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Das bedeutet, wer in der Schweiz geblitzt wird, kann künftig einfacher zur Kasse gebeten werden. Das gilt auch umgekehrt. Voraussetzung für die gegenseitige Vollstreckung ist, dass das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt. Österreich: Die Tagesvignette kommt Die österreichische Regierung hat für 2024 die Einführung einer Tagesvignette für Autobahnen beschlossen. Das 10-Tages- Pickerl wird dafür teurer. Die Tagesvignette gibt es ausschließlich digital, sie ist für 8,60 Euro zu haben. Der Preis der 10- Tages-Vignette steigt auf 11,50 Euro. Am 1. März 2024 tritt der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei in Kraft. Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung wird Behörden u.a. die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären. Das bedeutet, man bekommt das Fahrzeug nicht zurück. Quelle: ADAC
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