Neuerungen StVO & StVZO
Die Neuerungen für 2022 im Überblick:
Führerscheintausch
Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das
Dokument bis zum 19.1.2022 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten
Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der
Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kosten
25 Euro. Ab 19.1.2023 müssen Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber aus dem Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 den
"Lappen" umtauschen.
Novelle der Straßenverkehrsordnung
Schon seit November 2021 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie sieht unter anderem eine deutliche
Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder bei Tempoverstößen vor. Des Weiteren gibt es teils empfindliche Strafen für das
Nichtbilden einer Rettungsgasse und diverse Parkverstöße. Auch die Sicherheit von Radfahrern wird mit neuen Überhol- und
Abbiegeregeln verbessert.
Masken-Pflicht
Vermutlich ab 2022 müssen Autofahrer Masken im Fahrzeug mitführen – auch nach der Corona-Pandemie. Sie sollen dann
Bestandteil des Verbandskastens sein. Die entsprechende Verordnung muss noch ratifiziert werden.
HU-Plaketten
Wer eine braune "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2022 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach
erfolgreicher Prüfung gibt es eine grüne Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2024 wieder vorgeführt werden. Für
Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (orangefarbene Plakette).
Kfz-Versicherung
Ab 2022 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Rund neun Millionen Autofahrer sind davon
betroffen. Für über ca. fünf Millionen gelten 2022 höhere Einstufungen, 4,2 Millionen Autofahrer profitieren von besseren
Typklassen.
E-Auto-Förderung
Vom 1.1.2022 ändert sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Fahrzeuge bei der E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern. Plug-in-
Hybrid-Modelle müssen ab Jahresanfang eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, Bisher lag die
Reichweite bei 40 Kilometern und einen Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Emissionsgrenze bleibt
weiterhin bestehen. Die Förderprämie gilt bis Ende 2022 – nach dieser Frist kommt aber alles auf den Prüfstand.
Kraftstoffpreise
Am 1.1.2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Eine Tonne CO2 schlägt dann mit 30 Euro zu Buche, was
den Spritpreis deutlich erhöht. Entsprechend verteuert sich das Benzin um 8,4 Cent pro Liter, Diesel steigt um 9,5 Cent pro
Liter gegenüber dem Preis von 2020.
Assistenzsysteme
Vom 6. Juli 2022 an sind für alle typgenehmigten Pkw diverse Assistenzsysteme serienmäßig vorgeschrieben. Dazu gehören
unter anderem der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (oder auch ISA; Intelligent Speed Assistance). Das System warnt
den Fahrer, wenn er die geltende Geschwindigkeit überschreitet.
Zu den weiteren Systemen zählen die Black-Box, Notbremsassistent und Notfall-Spurhalteassistent sowie die Vorrichtung für
eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.
Reise
Inflationsanpassung um durchschnittlich 1,4 Prozent. So kosten die Pkw-Jahresvignette 93,80 Euro, die Zwei-Monats-
Vignette kostet 28,20 Euro und das Zehn-Tages-Pickerl 9,60 Euro. Motorradfahrer bezahlen 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60
Euro. Die digitale Vignette gibt es ebenfalls in drei Modellen für zehn Tage, zwei Monate oder das ganze Jahr. Diese kann
online gebucht werden, mit der Registrierung des Kennzeichens entfällt das Kleben.
Autofahrer, die eine Jahresvignette für die Schweiz brauchen, müssen jetzt 38 Euro bezahlen. Die Vignette kostet in der
Schweiz nach wie vor 40 Franken. Sie gilt für Fahrzeug bis 3,5 Tonnen und für 14 Monate – vom 1.12.2021 bis 31.1.2023. Ab
2023 gibt es zu der Klebe-Vignette noch eine elektronische Version zum gleichen Preis.
Autokauf: Künftig mehr Rechte für Kunden
Verlängerung der Beweislastumkehr: Wer haftet bei einem Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen? Seit dem 1.1.2022 sind
Sie beim Autokauf vom Händler besser geschützt als bisher. Denn die Rechtslage wurde zugunsten des Käufers verbessert.
Jetzt wird ganze 12 Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war.
Bisher waren es nur 6 Monate. Nach Ablauf der Frist muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel bzw. Schaden
von Anfang an vorhanden war. Das ist in der Praxis äußerst schwierig.
Updates für digitale Inhalte: Beim Kauf von digitalen Produkten oder Inhalten (z.B. bei Navigationsgeräten) muss der
Verkäufer künftig für einen bestimmten Zeitraum für kostenlose Updates sorgen. Das gilt für Kaufverträge ab dem 1.1.2022.
Geld für Nutzer von E-Autos
Um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, gibt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Halter von rein elektrischen Fahrzeugen können ab
2022 ihre eingesparten CO₂-Emissionen an Unternehmen verkaufen. So lassen sich mehrere Hundert Euro im Jahr
verdienen.