Neuerungen StVO & StVZO
Die Neuerungen für 2021 im Überblick:
Erhöhung der Kfz-Steuer
2021 kommen wieder einige Änderungen auf Autofahrer zu. Auch wenn diese wohl nicht so umfangreich ausfallen werden
wie 2020 mit der StVO-Novelle, gibt es doch einiges zu beachten. So wird ab 2021 etwa die Kfz-Steuer im Zuge des
Klimapakets erhöht. Der CO2-Aufschlag wird dann stärker gewichtet, um den Absatz verbrauchsarmer Pkw zu steigern und
den Schadstoffausstoß zu senken. Die verschärfte Klimakomponente greift künftig ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96
Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden. Durchschnittlich
verteuert sich die Kfz-Steuer damit pro Jahr um 15,80 Euro. Bei vielen Autos ändert sich 2021 aber auch nichts, da bereits
zugelassene Autos von den Änderungen ausgenommen sind.
CO2-Preis: Autofahrer müssen mit höheren Spritpreisen rechnen
Der Bundestag hat Anfang Oktober 2020 einen höheren CO2-Preis im Verkehr beschlossen. Damit startet der
Emissionshandel im Jahr 2021 nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und steigt bis 2025 weiter auf
schließlich 55 Euro je Tonne. Damit müssen Autofahrer damit rechnen, dass Diesel und Benzin nach Angaben des
Umweltministeriums um etwa sieben bis acht Cent pro Liter teurer werden. Gleiches gilt für den Ölpreis. Eine Entlastung von
Bürgern und Unternehmen soll es dafür beim Strompreis geben.
Änderungen: Pendlerpauschale steigt ab Januar
Die Pendlerpauschale soll im Zuge des Klimapakets ab dem 21. Kilometer von 2021 an und befristet bis Ende 2026 von 30
auf 35 Cent pro Kilometer erhöht werden und so die durch die CO2-Bepreisung höheren Kosten für Diesel und Benzin
ausgleichen. Ab 2024 soll die Pauschale dann um weitere drei Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht
werden. Sie soll nicht nur an Autofahrer gezahlt werden, sondern unabhängig vom für den Arbeitsweg genutzten
Verkehrsmittel verfügbar sein.
Gesetzesänderung: Ab Januar höhere Strafen für Gaffer
Direkt zum Jahresstart 2021 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, wodurch künftig auch das Fotografieren und Filmen von
Toten sanktioniert werden kann. Gaffer müssen dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer
empfindlichen Geldstrafe rechnen. Bislang waren mit Paragraph 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden
Aufnahmen geschützt.
Änderungen bei Mehrwertsteuer und Umweltbonus
Nachdem die Mehrwertsteuer wegen des coronabedingten Markteinbruchs befristet bis Ende 2020 auf 16 Prozent gesenkt
wurde, gilt ab 2021 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent beim Autokauf. Anders sieht es beim Umweltbonus
(E-Auto-Prämie) aus: Die erhöhte Förderung für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge gilt noch bis
mindestens Ende
Neue Farbe bei der HU-Plakette 2021
Alle Jahre wieder müssen Autos in die Werkstatt zur Hauptuntersuchung. Im Jahr 2021 betrifft dies alle Wagen mit gelber
Plakette, die nach bestandener Hauptuntersuchung einen rosafarbenen Stempel bis zum Jahr 2023 erhalten.
Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung
Ab 2021 sparen 4,6 Millionen Autofahrer durch die neuen Typklassen der Kfz-Versicherung, 6,1 Millionen hingegen kommen
mit ihrem Auto im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Für rund 30,6 Millionen Autofahrer ändert sich im Vergleich
zu 2020 bei ihrer Kfz-Haftpflicht nichts. Somit bleibt es für knapp drei Viertel der Fahrzeuge bei den Typenklassen des
Vorjahres.
Änderungen der praktischen Führerscheinprüfung & Automatikregel
Ab Januar gilt bundesweit die sogenannte "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP), die dazu beitragen soll,
das besonders hohe Unfallrisiko von Fahranfängern und Fahranfängerinnen weiter zu verringern. Die Prüfungsdauer soll sich
in diesem Zuge um etwa zehn Minuten verlängern, wovon jedoch nur fünf Minuten auf die reine Fahrzeit entfallen. Denn:
Jeder, der die Führerscheinprüfung absolviert, soll künftig auch ein ausführliches Feedback und eine Einschätzung der
Fahrkompetenz im Anschluss an die Prüffahrt erhalten. Auch eine schriftliche Leistungsrückmeldung zum Niveau der
Fahrkompetenz soll es geben – unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Darüber hinaus tritt am 1.
April die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplante Änderung der Führerscheinprüfung im Hinblick auf
die Automatikregel in Kraft. Künftig wird es also möglich sein, den Praxis-Teil der Führerscheinprüfung auf einem Auto mit
Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Pkw beschränkt wird.
DAB+: Ab 2021 Digitalradio-Pflicht für alle Neuwagen
Für alle Neuwagen wird DAB+ ab dem 21. Dezember 2020 gemäß einem neuen EU-Recht Pflicht. Der Beschluss verpflichtet
Hersteller aller Mitgliedsstaaten, die Radios ihrer Neuwagen ab dann mit dem digital-terrestrischen Radioempfang
auszurüsten.
Der Weg für günstigere Autoersatzteile ist frei
Sichtbare Autoersatzteile müssen ab 2021 nicht mehr vom jeweiligen Fahrzeughersteller geliefert werden, da das bislang
geltende Nachbau-Verbot durch eine Gesetzesänderung aufgehoben wird. Bis Verbraucher tatsächlich von günstigeren
Preisen profitieren können, kann es allerdings noch einige Jahre dauern. Das entsprechende Gesetz gilt nämlich nur für
Ersatzteile, für die nach Inkrafttreten des Gesetzes Kopierschutz angemeldet wurde.
Autohersteller müssen ab 2021 Realverbrauch melden
Ab 2021 müssen Autohersteller den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs erfassen und der EU-Kommission melden. So
soll sichergestellt werden, dass die Abweichungen von angegebenen und tatsächlichen Verbrauchswerten nicht mehr so
stark ausfallen, wie bislang. Bereits seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit neuer
Typengenehmigung mit einem sogenannten "On-Board Fuel Consumption Meter", kurz OBFCM, ausgestattet sein. Ab 2021
ist die Software, die den Kraftstoff- oder Energieverbrauch des jeweiligen Modells aufzeichnet, dann für alle Fahrzeuge
Pflicht, die zum ersten Mal zugelassen werden.
Zuständigkeit für deutsche Autobahnen ab 2021 geändert
Ab Januar ist die 2018 eigens zu diesem Zweck gegründete Autobahn GmbH des Bundes für Planung, Bau, Betrieb,
Erhaltung, Vermögensverwaltung und Finanzierung der deutschen Autobahnen zuständig. Bislang war dies Sache der
Bundesländer.