Angebotene Fahrerlaubnisklassen
Klasse B / BF17 & B197
Kraftfahrzeuge mit einer zGm von nicht mehr als 3500 kg, die zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über
750 kg zGm, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der
Kombination nicht überschritten wird).
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine Klasse erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
L und AM
Klasse BE & BF17E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der
Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger
bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des
Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg und
Fahrzeugkombinationen maximal 7000 kg zGm nicht
übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B oder BF17 erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
Keine
Schlüsselzahl B96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem
Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500
kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B oder BF17 erforderlich
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Ärztliche Untersuchung:
Keine
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
Keine
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4
kW im Falle von Elektromotoren (auch alle SIMSON-Modelle).
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
15 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
Keine
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg
nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Hat man die Prüfung
der Klasse B (alt 3) vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es
erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren.
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
16 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von
nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann durch eine
praktische die Klasse A2 erworben werden.
Die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei
Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
18 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
AM & A1
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung
von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch
angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung
von mehr als 15 kW 20 Jahre & 2 Jahre Klasse A2 nur Aufstiegsprüfung
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
24 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
AM, A1 & A2
Klasse L direkt
Zugmaschine mit einer Bauart betimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h geführt werden.
Nur theo.-Ausbildung und Prüfung.
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
16 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Keine erforderlich
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Befristung der Fahrerlaubnis:
15 Jahre
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Ärztliche Untersuchung:
Keine, nur Sehtest
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
Keine
Schlüsselzahl B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu
125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg
nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen
Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse
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Mindestalter:
25 Jahre
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B seit mindestens 5 Jahren
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Ärztliche Untersuchung:
Keine
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Wiederholungsuntersuchungen:
Keine
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Einschluß der Klassen:
Keine