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Angebotene Fahrerlaubnisklassen
B & BF 17
Klasse B / BF17 & B197 Kraftfahrzeuge mit einer zGm von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zGm, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: L und AM  
BE & BF17E
Klasse BE & BF17E Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg und Fahrzeugkombinationen maximal 7000 kg zGm nicht übersteigt. Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B oder BF17 erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: Keine
Schlüsselzahl B96 Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren 17 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B oder BF17 erforderlich Ärztliche Untersuchung: Keine Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: Keine
B96
Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren (auch alle SIMSON-Modelle). Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: Keine
AM A1
Klasse A1 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Hat man die Prüfung der Klasse B (alt 3) vor dem 01.04.1980 absolviert, ist es erlaubt, auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: AM
Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: AM & A1
A2
Klasse A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW 20 Jahre & 2 Jahre Klasse A2 nur Aufstiegsprüfung Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 24 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: AM, A1 & A2
A Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer  Wir bieten Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer an, die lange nicht gefahren sind oder vielleicht nach der Führerscheinprüfung nie wieder hinter dem Lenkrad gesessen haben.  Du willst wieder fahren oder müssen es sogar? Wir schulen Dich wahlweise im Fahrschulwagen, im eigenen Auto oder erst im Fahrschulwagen und dann im eigenem Auto.  Wir lernen Dir:   • Einparken  • Fahren im Stadtverkehr  • Fahren auf Landstraßen und Autobahnen  • übermitteln Dir alle Neuigkeiten im Straßenverkehrsrecht L
Klasse L direkt Zugmaschine mit einer Bauart betimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Nur theo.-Ausbildung und Prüfung. Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 16 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine erforderlich Befristung der Fahrerlaubnis: 15 Jahre Ärztliche Untersuchung: Keine, nur Sehtest Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: Keine
Stufen- regelung B196
Schlüsselzahl B196 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Nur theo. und prakt. Fahrerschulung keine Prüfungen                                                                                                                               Erteilungsvoraussetzungen/ Befristungen/ Einschlüsse Mindestalter: 25 Jahre Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B seit mindestens 5 Jahren Ärztliche Untersuchung: Keine Wiederholungsuntersuchungen: Keine Einschluß der Klassen: Keine
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